Diskussionsbeiträge und Anregungen zum Thema "Nicht weiter so"

Die auf dieser Diskussionsseite wiedergegebenen Beiträge repräsentieren nicht die Aussagen der Arbeitsgemeinschaft AG 60 Plus der SPD Treptow-Köpenick. Sie sind die Meinung des Einreichers des Beitrags. Kritische Meinungen sind nicht unerwünscht. Sie bringen die Diskussion zur Erneuerung unserer Partei voran.
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1. Beitrag
Selbstdenker
Unsere Gesellschaft ist nicht vollkommen, eher verkommen. Wenn das Thema lautet "Nicht weiter so", dann ist es fast gleich wie das Thema "Weiter so geht nicht".
Zu diesem Thema hatten wir in der AG 60 plus der SPD Treptow-Köpenick 2017 diskutiert.
Klaus Ulbricht hatte zwar die "Ergebnisse" der Diskussion aufgeschrieben, doch herausgekommen war nicht viel, um nicht zu sagen nichts.
Dass sich unsere Partei erneuern muss, wird nicht bestritten. Sie verliert sonst die Handlungskraft für die Umgestaltung unserer Gesellschaft. Und unsere Gesellschaft muss umgestaltet werden, wenn es nicht zum gesellschaftlichen Crash kommen soll.

Die wichtigste Währung in der Gesellschaft ist Vertrauen, das bedingt Anstand.
Anstand und Vertrauen werden aber von nicht wenigen in unserer Gesellschaft handelnden Gruppen mehr und mehr missachtet. In etlichen Bereichen ist es nicht angesagt, anständig zu sein, und es gilt als clever, den anderen, den Bürger, den Partner auflaufen zu lassen und ihn abzuzocken. Unsere politische Klasse schreitet dagegen nicht ein.
Die Medien zeichnen das Bild des cleveren Anwalts, Geschäftsmanns und auch erfolgreichen Geschäftemachers. Ihr Geschäftsmodell basiert auf mangelnden Anstand und Beeinflussung der Bürger mit falschen Meinungen und Versprechungen.

Unsere heiligen Kühe taugen nicht mehr viel

Unser Rechtsstaat
Unser Rechtsstaat ist eine lahme Ente. Auch wenn er schlagkräftig funktionieren würde, kann er mangelnden Anstand nur gering eingrenzen.
Er ist aber durch die Vielzahl der Rechtsanwälte, der Juristen in den Verwaltungen und der vor Jahren eingeführten Rechtsschutzversicherung so schwerfällig geworden, dass der Bürger nicht mehr ausreichend geschützt werden kann.

Mangelnder Anstand - ein Erlebnis aus der realen Welt
Der Immobilienfonds konnte zwar seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachkommen, aber es reichte nicht mehr für Ausschüttungen an die Anleger. Es wurde ein Beirat gegründet.
Die ERGO war mit 35% am Fond beteiligt. Wir anderen etwa 1500 Anlieger mit 65%.
Um Machtmissbrauch des institutionellen Anlegers vorzubeugen, wurde 2005 eine Struktur durchgesetzt, die eine geschäftsführende Gesellschaft für die Immobilien-GbR vorsah, die von 2 vom Fonds unabhängige Geschäftsführer geführt wird und als Gesellschafter der geschäftsführenden Gesellschaft eine Gesellschaft, bestehend aus zwei unabhängigen Rechtsanwälten, fungieren sollte.
Als Beiratsmitglied sorgte ich für die Berufung der beiden Geschäftsführer, einen kaufmännischen O. und einen kreativen Dr. P.
Der kaufmännische Geschäftsführer O. ging zum Oktober 2015 in den Ruhestand und wurde gegen den Willen des Beirats von Dr. T. aus der IK Client Service GmbH, einer Tochtergesellschaft der ERGO, ersetzt. Gleichzeitig wurde für den Immobilienfonds eine neue geschäftsführende Gesellschaft gegründet mit den Geschäftsführern Dr. P. und Dr. T., der nunmehr auch als Gesellschafter der geschäftsführenden Gesellschaft fungierte.
Damit war unsere ursprüngliche Struktur gesprengt und die Machtfülle lag beim Abgesandten der ERGO Dr. T.

Der Machtmissbrauch trat im April 2016 ein. Dr. T. besetzte mit Gefolgsleuten und Bodyguard filmreif das Büro der Fondsgeschäftsführung in Berlin, kündigte außerordentlich seinen Geschäftsführerkollegen Dr. P. in dessen Abwesenheit und forderte den tüchtigen Centermanager auf, seine persönlichen Sachen zu packen und das Büro innerhalb von Minuten zu verlassen. Er kündigte den Centermanager ebenfalls außerordentlich und verbot ihm, die Räume zu betreten.
Sein Vorgehen hielt Dr. T. selbstverständlich vor dem Beirat geheim.
Dr. T. kündigte die bewährten Dienstleister und setzte als Rund-um-sorglos-Paket ohne die dafür benötigte Zustimmung des Beirats einen Center- und Property Management-Vertrag mit dem amerikanischen Immobilienunternehmen JLL in Kraft.
Ebenfalls ohne Kenntnis des Beirats berief er zwei weitere Geschäftsführer, beide Anwälte aus Kanzleien, spezialisiert auf Insolvenzplanung und Insolvenzverwaltung.
In einem Rundschreiben an die Anleger informierte ich sie über die Machenschaften des Geschäftsführers Dr. T. und darüber, wohin bei dem Profil der beiden neuen Geschäftsführer die Reise gehen wird.

Dr. P. und der Centermanager klagten gegen ihre außerordentliche Kündigung und obsiegten beide vor dem Landgericht Berlin. Der Centermanager bekam seine ansprechende Entschädigung ausgezahlt, Dr. P. nicht. Bei ihm ging die unterlegene Partei in Berufung.

Im zweiten Rundschreiben an die Anleger vom 31.08.2017 informierte ich über die beiden Urteile und über die zu erwartende Zahlungsunfähigkeit der Fonds-GbR. Die geschäftsführende Gesellschaft sah sich gezwungen zu reagieren. Sie sandte ihr Rundschreiben am 12.9.2017 an die Gesellschafter des Fonds.
Da sie sachlich nichts entgegnen konnte, setzte sie auf eine Falschaussage, um mich verächtlich zu machen.
Ich forderte von den beiden Geschäftsführern, die das Rundschreiben an die Anleger unterzeichnet hatten, am 5.10.2017 Richtigstellung.
Selbstverständlich für unsere verkommende Gesellschaft bekam ich keine Antwort.
Am 26.10.2017 folgte dann die Abmahnung mit Strafbewehrter Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die beiden Geschäftsführer.
Es gab wieder keine Reaktion. Das ist nicht üblich, weil es Folgen vor Gericht haben kann. Die beiden cleveren Yuppies nahmen mich nicht für voll, wie sie die meisten anderen nicht für voll nehmen.
Ich reichte am 21.11.2017 Unterlassungsklage beim Amtsgericht Düsseldorf ein.
Die Gegenseite ließ sich von einer Anwaltskanzlei vertreten. Sie beantragte für jeden Schriftsatz Terminverlängerung. Ihre Replik umfasste 8 Seiten Text, meine Klageschrift 1 Seite. Die Replik enthielt keine Tatsachenbeweise, sondern nur abwertende Behauptungen. Ich sah mich gezwungen, auf 6 Seiten Text die abwertenden Behauptungen durch bewiesene Tatsachen zu entkräften.
Daraufhin beklagte sich die Gegenseite über den Umfang meines Schriftsatzes.
Der Richter hatte die Faxen aber schon dicke und erließ sein Urteil am 4.4.2018.
Ich hatte gemäß Kostenentscheidung zwar nur zu 67% obsiegt, doch gemäß Unterlassungsanspruch den vollen Erfolg erreicht. Um unqualifizierten Diskussionen den Stoff zu nehmen, zitiere ich aus dem Urteil wörtlich
"Die Beklagte wird verurteilt, es zukünftig zu unterlassen in Schreiben an die Gesellschafter der Immobilienfonds ... und auf dem von ihr betriebenen Webportal ... die Behauptung aufrecht zu erhalten, der Kläger habe durch die Weitergabe von Fondsinterna und Falschdarstellungen an Banken und Geschäftspartner des Fonds die aktuell geführten Verhandlungen zur Anschlussfinanzierung und Neuvermietungsprojekten massiv behindert".

Warum diese relativ lange Darlegung auf der Webseite unserer Arbeitsgemeinschaft?
Ich hatte nie Kontakt zu Banken des Fonds und nie Kontakt zu Geschäftspartnern, die mit der Finanzierung des Fonds befasst waren. Das wussten die Geschäftsführer. Sie verbreiteten aber bewusst die unwahre Tatsachenbehauptung, um mich verächtlich zu machen und davon abzulenken, dass sie durch ihre Fehlsteuerung den Fonds in die Zahlungsunfähigkeit bringen werden.
Die Falschdarstellung verbreiteten sie im September 2017. Meine vorprozessualen Aktivitäten und das Zivilverfahren liefen trotz Terminverlängerungsanträge der Beklagtenseite für unser schwerfälliges Rechtssystem in relativ geringer Zeit ab. Aber viel zu langsam, um eine entscheidende Wirkung zu erzielen.
Auf der Gesellschafterversammlung im Dezember 2017 konnte ich keine Klarstellung und auch keine Diskussion zu der Fehlsteuerung des Fonds verlangen.
Es folgte für mich voraussehbar die außerplanmäßige Gesellschafterversammlung im Februar 2018, in der die Geschäftsführung die Zahlungsunfähigkeit des Fonds bekannt gab.
Das Geld der Anleger war verbrannt worden.

Wie bereits erwähnt, hatte die Geschäftsführung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin zu der außerordentlichen Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers Dr. P. Berufung eingelegt. Die Berufung ging an das Kammergericht Berlin als zuständiges Berufungsgericht.
Der Richter am Kammergericht gab bereits am 22.1.2018 den Termin für die Berufungsverhandlung bekannt - den 13.01.2020 um 11.00 Uhr.
Er begründete auf 2 beigefügten Seiten die Zeitspanne von 2 Jahren bis zur Berufungsverhandlung. Aus den Zeilen springt dem Leser der Frust regelrecht an.
Der von der ERGO durchgesetzte Geschäftsführer Dr. T., der mit seiner Willkür im April 2016 den kreativen Geschäftsführer Dr. P. rauswarf, damit den Fonds in die Zahlungsunfähigkeit trieb, bewirkte nicht nur, dass das Geld der Anleger verbrannt, sondern auch, dass Dr. P. die Existenzgrundlage entzogen wurde.
Er stieg in der ERGO-Tochter Ideenkapital nach meinen Informationen zum Finanzchef auf.

Das Vertrauen der Anleger, in Immobilienfonds zu investieren und Altersvorsorge zu betreiben, ist zerstört. Unser gepriesener Rechtsstaat schützt den Bürger nicht vor Geschäftemacherei.

Auf ein zweites Erlebnis muss noch hingewiesen werden
Ein Vater, der ALG II bekommt, erhält den Grundsicherungsbetrag in Höhe von 416 Euro und keinen Kinderzuschlag für seine bei der Mutter in einer anderen Stadt lebende Tochter. Das Familiengericht Berlin-Schöneberg entschied, dass er von diesen 416 Euro Unterhalt für seine Tochter zahlen muss, z.Z. 302,- Euro.
Das Urteil des Familiengerichts Berlin-Schöneberg ist vom Kammergericht und Bundesverfassungsgericht abgesichert.
Er hat also jeden Monat 114 Euro zum Leben.

Ein Rechtsanwalt, dessen Gebührenrechnung durch Vergleich beglichen wurde, ließ seinen Pfändungsauftrag bei Sparkasse gegen den ALG II-Empfänger stehen.
Obwohl er jeden Monat nur seine ALG II-Bezüge auf sein Pfändungskonto überwiesen bekommt, die jeden Monat weit unter der Pfändungsgrenze liegen, brachte die Sparkasse es fertig, einmal im Jahr einen Pfändungsbetrag von seinem geschützten Konto einzuziehen.

Sein Widerspruch wurde von der Sparkasse mit Bezug auf den dann auch zitierten § 850 k, Abs. 1 ZPO abgewiesen, obwohl der gerade aussagt, dass nicht gepfändet werden darf.
Etliche Beschwerden bis zum Vorstandsvorsitzenden der Berliner Sparkasse führten immer wieder zu der Arbeitsgruppe, die den gleichen falschen Text wiederholte.
Auf die letzte massive Beschwerde beim Vorstandsvorsitzenden Dr. Johannes Evers gab der sie an das Qualitätsmanagement weiter. Von dort kam im August 2017 die Antwort, dass die Unterlagen sorgfältig geprüft wurden und im Ergebnis festzustellen ist, dass das Konto ordnungsgemäß als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Das Schreiben schloss mit "Vorsorglich fügen wir unserem Schreiben das Informationsblatt zum Pfändungsschutzkonto bei".

Das ist nicht nur mangelnder Anstand, sondern Bürgerverachtung.

Die fällige Klage wurde am 7.9.2017 beim Amtsgericht Mitte eingereicht.
Die Sparkasse reagierte umgehend und überwies den streitigen Betrag am 16.10.2017 auf das Konto zurück.
Der von der Sparkasse beauftragte Rechtsanwalt schlug mit Schriftsatz vom 19.10.2017 vor, die Klage als erledigt zu betrachten, da der streitige Betrag bereits zurück gezahlt wurde und die Sparkasse die Gerichtskosten voll übernehmen wird.

Ich gehe davon aus, dass im gesamten Berliner Sparkassenbereich keiner für diesen Vorfall zur Rechenschaft gezogen wurde.

Der Dieselskandal

Es gibt ihn den Dieselskandal.
Für mich zeigt er sich darin, dass ich seit mehr als 20 Jahren zur Abgasuntersuchung mit meinem Pkw musste, egal ob Otto- oder Dieselmotor und ich noch nie eine Beanstandung hatte, aber nun erfahre, was für ein gefährliches Auto ich fahre.

Wenn ich genauer recherchiere, komme ich auf seriöse Quellen mit der Aussage, dass die Luftqualität in deutschen Städten immer besser geworden ist.
Die Umweltschutzverbände leben davon, dass sie Aufsehen erregen. Da leidet schon die Ausgewogenheit der Information.
Wir haben das Waldsterben, den Rindfleischskandal überlebt und Honigbienen sind auch nicht dezimiert. Nicht abtun kann man, den Rückgang der Wildbienen.

Ich vertrete immer die Meinung, wer aufgeregt vieles nachplappert, zeigt, dass er sich selbst nicht für lernfähig hält und er nicht über die innere Ruhe verfügt, um reale Argumente selbst abzuwägen.

Die Elektroautos werden in absehbarer Zeit die Autos mit anderen Antrieben nicht ablösen, aber ergänzen.
Die Energiedichte der fossilen Treibstoffe ist ungleich höher als die der Alternativantriebe. Der schwere Lkw, der über die Alpen fahren muss, wird in den nächsten Jahren nicht durch Batterie gespeiste Lkw's zu ersetzen sein.
Der Dieselmotor verbrennt den Treibstoff effizienter als andere Typen. Er verbraucht weniger Treibstoff, gibt weniger CO2 ab.
Die Stickoxyde können wesentlich reduziert werden, und das wird auch bei den deutschen Pkw's erfolgen.

Auf einen wesentlichen Aspekt beim herbei getrommelten Dieselskandal möchte ich eingehen.
Deutschland baut die besten Autos. Die Autoindustrie hat auch nicht die Entwicklung verschlafen. Die USA ist selbst bei ihrer einstigen technischen und wirtschaftlichen Kernsparte, den Autobau, mindestens leicht zurückgeblieben und glaubt oder weiß, dass sie gegen Deutschland nicht aufholen wird.
Also müssen die amerikanischen Juristen ran. Die Dieselabgase müssen aufgebauscht werden, damit die Strafen und der Schadenersatz den größten Autohersteller der Welt in die Knie zwingen.

Die Massen, die jetzt in Deutschland auch exorbitanten Schadenersatz fordern - wofür eigentlich -, sollten sich in Ruhe fragen, ob sie das verkommene Entschädigungsrecht der USA mit der Geldmaschine für Juristen und Zocker haben wollen.
Wir alle machen uns lustig z.B. über den Käufer eines Wohnmobils in den USA, der sein neues Wohnmobil auf den Highway fährt und dann nach hinten geht, um Kaffe zu kochen. Das Wohnmobil kommt vom Highway ab, er fordert Entschädigung, weil in der Bedienungsanleitung nicht steht, dass er das Steuer während der Fahrt nicht verlassen darf. Und er bekommt eine ansehnliche Entschädigung.

Eine niedergelassene Ärztin in New York nimmt viel Geld ein. Muss sie auch, denn etwa 60% ihrer Einnahmen muss sie aufwenden oder zurücklegen, um die Versicherungen zu bezahlen für Schadenersatzforderungen.

Wollen wir das wirklich?

Im Fernsehen haben sie vor einigen Tagen VW-Mitarbeiter nach dem Dieselskandal gefragt. 4 haben die üblichen Statements abgegeben. Der letzte hat es klipp und klar ausgedrückt: Ihm tun seine Kollegen leid, die nicht begriffen haben, dass VW von den Amerikanern fertig gemacht werden soll.

Deutschland lebt von seiner starken Industrie und seinem flexiblen Mittelstand. Glauben die Gutmenschen, das Geld fällt vom Himmel?

Die ständig in der gemachten öffentlichen Meinung gestellte Frage: Wer hat wann was gewusst?
hat mich als Ingenieur noch nie interessiert.

Lukas 23 "Sie riefen aber: Kreuzige, kreuzige ihn!"
Derzeit ist nicht Jesus gemeint, sondern Winterkorn.

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